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   BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84   

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BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84 (https://dejure.org/1986,3064)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1986 - 2 C 40.84 (https://dejure.org/1986,3064)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 2 C 40.84 (https://dejure.org/1986,3064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit - Ruhestandsbeamter - Grob fahrlässige Unkenntnis - Verwendung falscher Schlüsselzahl - Familienstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Bei Unklarheiten und Zweifeln ist er gehalten, sich durch Rückfragen Gewißheit darüber zu verschaffen, ob ein ihm günstiger Bescheid zu Recht ergangen ist (vgl. im einzelnen BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69] mit weiteren Nachweisen).

    Dies ergibt sich aus den gleichen Erwägungen, aus denen die rückwirkende (teilweise) Rücknahme des Festsetzungsbescheides gerechtfertigt ist (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG, wonach die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt zulässig ist, in dem die Behörde von Tatsachen Kenntnis erhalten hat, welche die Rücknahme rechtfertigen, findet nach der den Parteien bekannten Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356) auch dann Anwendung, wenn die Behörde - wie hier - nachträglich erkennt, daß sie den ihr bei Erlaß des Verwaltungsakts vollständig bekannten Sachverhalt unrichtig gewürdigt und deshalb rechtswidrig entschieden hat.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Es ist nicht ersichtlich, daß auch diese ratenweise Abtragung der Überzahlung eine nach seinen im Zeitpunkt der Rückabwicklung gegebenen Lebensverhältnissen unzumutbare Belastung darstellt (vgl. auch Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG gilt kraft dieser Bezugnahme zwar als Landesrecht (vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; Urteil vom 14. November 1979 - BVerwG 8 C 64.77 - ), ist als solches hier indes gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO revisibel (vgl. Kopp, VwVfG , § 97 Rz 9).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts beginnt die Frist jedoch nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsakts, sondern erst dann zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - BVerwG 2 C 101.81 - und vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 20.06.1985 - 2 C 101.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung einer Tätigkeit - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts beginnt die Frist jedoch nicht schon mit dem Erlaß des Verwaltungsakts, sondern erst dann zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. auch die Urteile des erkennenden Senats vom 20. Juni 1985 - BVerwG 2 C 101.81 - und vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 2 C 40.82 - ).
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Der Beklagte hat die ihm in § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG zwingend aufgegebene (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]) Ermessensentscheidung darüber, ob aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen ist, hier nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt dadurch getroffen, daß er dem Kläger zunächst die Einbehaltung des überzahlten Betrages in Raten von 200 DM angeboten und sodann die Aufrechnung mit monatlichen Teilbeträgen von 150 DM erklärt hat (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Der Beklagte hat die ihm in § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG zwingend aufgegebene (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]) Ermessensentscheidung darüber, ob aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen ist, hier nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt dadurch getroffen, daß er dem Kläger zunächst die Einbehaltung des überzahlten Betrages in Raten von 200 DM angeboten und sodann die Aufrechnung mit monatlichen Teilbeträgen von 150 DM erklärt hat (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Der Beklagte hat die ihm in § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG zwingend aufgegebene (vgl. BVerwGE 11, 283 [BVerwG 07.12.1960 - VI C 65/57]) Ermessensentscheidung darüber, ob aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abzusehen ist, hier nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt dadurch getroffen, daß er dem Kläger zunächst die Einbehaltung des überzahlten Betrages in Raten von 200 DM angeboten und sodann die Aufrechnung mit monatlichen Teilbeträgen von 150 DM erklärt hat (vgl. BVerwGE 18, 72 [BVerwG 21.02.1964 - VI C 8/61]; 30, 296 [BVerwG 23.10.1968 - VI C 28/66]).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 B 75.81

    Rückforderung zuviel bezahlter Bezüge - Spezialgesetze - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
    Der Anspruch des Beklagten auf Rückforderung richtet sich nach § 52 Abs. 2 BeamtVG als spezialgesetzlicher Regelung (vgl. Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 6 B 75.81 - ).
  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 64.77

    Versagung rechtlichen Gehörs bei öffentlicher Zustellung einer Terminsladung -

  • BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82
  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 104.83

    Zulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2006 - 1 L 510/05

    Zur teilweisen Rücknahme eines Beihilfebescheides über die Erstattung von

    Bei Unklarheiten und Zweifeln ist er gehalten, sich durch Rückfragen Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein ihm günstiger Bescheid zu Recht ergangen ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1986 - Az.: 2 C 40.84 -, Buchholz 232.5 § 52 BeamtVG Nr. 3 [m. w. N.]; Urteil vom 12. März 1991 - Az.: 6 C 51.88 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23).
  • VG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 A 790/99

    Rücknahme der Gewährung von Sitzungsgeldern; Entschädigungssatzung für die

    Bei Unklarheiten und Zweifeln ist das Ratsmitglied verpflichtet, sich durch Rückfragen bei der entsprechenden Gemeinde bzw. Stadt Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein ihm günstiger Bescheid zu Recht ergangen ist (vgl. in Zusammenhang mit der - von der Interessenlage vergleichbaren - Rücknahme rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheide bzw. zu hoch festgesetzte Dienstbezüge eines Beamten: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1986 - 2 C 40/84 -, Buchholz 232.5 § 52 Beamtenversorgungsgesetz Nr. 3; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 24.69 -, BVerwGE 40, 212 ; Bav.VGH, Urteil vom 20. Januar 1993 - 3 B 92.1579 -, zitiert nach JURIS; VG Bayreuth, Urteil vom 24. Juli 1996 - B 5 K 96.89 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer

    Soweit es darum geht, einen die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen bildenden rechtswidrigen Verwaltungsakt für die Zukunft zurückzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse an dessen Aufhebung, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, in der Regel - und so auch hier - gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. u.a. Urteile vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - m.w.N. undvom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03

    Neufestsetzung und Rückforderung von Übergangsgebührnissen; Beweislast bei

    Der Begünstigte ist bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1986 - 2 C 40.84 -, Buchholz 232.5 § 52 BeamtVG Nr. 3; OVG Schleswig, Urteil vom 03.09.1992 - 3 L 379/91 -, mwN.).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 B 167.88

    Offensichtlichkeit des Mangels eines rechtlichen Grundes für die Zahlung von

    Es ist ferner nicht klärungsbedürftig, daß der Beamte bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder an anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob an ihn geleistete Zahlungen zu Recht erfolgt sind oder nicht (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - mit weiteren Nachweisen und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ) Ob der Empfänger der Leistung den Mangel des rechtlichen Grundes nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat, richtet sich maßgeblich nach der tatrichterlichen Würdigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles (vgl. auch Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ) und ist einer rechtsgrundsätzlichen Klärung damit gerade nicht zugänglich.
  • BVerwG, 18.04.1988 - 2 B 74.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Fest steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ferner, daß der Beamte bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob an ihn geleistete Zahlungen zu Recht erfolgt sind (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - m.w.N. und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 ).
  • BVerwG, 11.01.1988 - 2 B 50.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Offensichtlichkeit des

    Daß der Beamte bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob an ihn geleistete Zahlungen zu Recht erfolgt sind, ist höchstrichterlich ebenfalls geklärt (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - m.w.N. und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
  • BVerwG, 19.12.1986 - 2 B 29.86

    Anspruch auf Ortszuschlag - Entscheidung nach § 40 Abs. 7 Satz 4 des

    Daß der Beamte bei etwaigen Unklarheiten und Zweifeln gehalten ist, sich durch Rückfragen Gewißheit über die Rechtmäßigkeit ihm gewährter Zahlungen zu verschaffen, ist ebenfalls höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwGE 40, 212 [BVerwG 12.07.1972 - VI C 24/69]; Urteil vom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ).
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